Stadt HD: Schöffin/Schöffe werden

28.2.2018   Am 31. Dezember 2018 endet die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte, sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern. Nach den entsprechenden Vorschriften sind die Gemeinden verpflichtet, geeignete Bürgerinnen und Bürger vorzuschlagen – wobei alle Gruppen der Bevölkerung nach sozialer Stellung, Beruf, Alter und Geschlecht angemessen zu berücksichtigen sind.      
[Bild: alamy]                        

Der Einsatz und das Engagement der Schöffinnen und Schöffen sind von großer Bedeutung. Sie ermöglichen es, dass unsere Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern durch das Volk selbst ausspricht. Sie leisten somit einen wichtigen Beitrag zu einer demokratischen Rechtsprechung.

Wer Interesse an dem Schöffenamt bei den Strafkammern und Schöffengerichten hat, setzt sich bitte bis 31. März 2018 mit dem Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13550 und 58-13580 in Verbindung.

Wer sich für das Jugendschöffenamt interessiert, wendet sich bitte an das Kinder-und Jugendamt, Friedrich-Ebert-Platz 3, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-37050 und 58-31510.

Informationen sind auch auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/schoeffenwahl.html abrufbar oder können per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de beziehungsweise an jugendamt@heidelberg.de erfragt werden.

28.02.2018 - 15:30