RNZ: Alter Kohlhof in Heidelberg - Die Stadt bekommt Recht

18.4.2018   Hofbauers sollen ehemaliges Ausflugslokal wieder verkaufen – Gericht: Es gab nie ein Lokal
Mit dem Beschluss des Landgerichts Heidelberg am Dienstagvormittag haben die Eigentümer des ehemaligen Ausflugslokal „Alter Kohlhof“ eine juristische Schlappe erlitten. Nach Ansicht des Gerichts hätten sie gegen den Grundbucheintrag verstoßen, wonach bis Mitte 2022 hier eine Gaststätte zu betreiben sei.

Die Richter sind der Ansicht, dass diese Verpflichtung, eine sogenannte Dienstbarkeit, weiterhin besteht und erfüllt werden muss. Daran ändert es auch nichts, dass die Besitzer, die Familie Hofbauer, angeben, ein Lokal an diesem Ort sei nicht wirtschaftlich zu führen – auch wenn sich das Gericht ein Gutachten über die Rentabilität eines Lokals ausdrücklich vorbehält.

Weiterlesen


Hinweisbeschluss des Landgerichtes Heidelberg: im Anhang

s.a.: Alter Kohlhof: Stadt betreibt weiterhin Rückkauf (SP vom 7.3.2018)
       Gebt den Heidelbergern den „Alten Kohlhof“ zurück! (SP vom 1.9.2016)

 

 

 

 

18.04.2018 - 15:30