BAFF: Bürgerentscheid am letzten Sonntag der Osterferien – und jetzt?

19.12.2020   Der Gemeinderat hat am 17.12.2020 mehrheitlich beschlossen, den Bürgerentscheid gegen die Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge in die Wolfsgärten auf den letzten Sonntag der Osterferien zu legen (11.4.2020). Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens wären mit dem Vorschlag der Fraktion der Grünen einverstanden gewesen,

alle im Juni zu den Wolfsgärten gefassten Beschlüsse aufzuheben, dann die Frage in einem Bürgerrat tiefergehend zu diskutieren und über die finale Standortentscheidung PHV oder Wolfsgärten zu einem späteren Zeitpunkt einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Der Vorschlag war mit uns als Vertrauenspersonen abgestimmt, leider haben sich dem die anderen Fraktionen nicht angeschlossen. „Es wäre eine Möglichkeit für alle gewesen, den bisherigen Konfrontationskurs im Gemeinderat zu verlassen und nach einem einvernehmlichen Vorgehen zu suchen“, erklärte Edgar Wunder als Vertrauensperson. Warum der Gemeinderat am Ende seiner Sitzung die Wolfsgärten-Beschlüsse nicht aufgehoben habe, obwohl dies rechtlich möglich und auch mehrheitsfähig gewesen wäre, sei für ihn rational nicht mehr nachvollziehbar.

Der nun beschlossene Bürgerentscheid in den Osterferien sei nicht als „Teilerfolg“ zu werten, denn es sei die schlechteste denkbare Lösung, und zwar für alle Beteiligten. An diesem Termin könne ein Bürgerentscheid das sogenannte Quorum voraussichtlich nicht erreichen, d.h. er wird somit nicht unmittelbar rechtswirksam sein. Das könne man so interpretieren, dass das Erreichen des Quorums für den Gemeinderat offenbar unwesentlich ist, so Wunder. Es gelte also: „In der Tat zählt beim Bürgerentscheid allein, ob die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die gestellte Frage bejaht. Das Quorum ist irrelevant für die Frage, wer den Bürgerentscheid gewonnen haben wird, denn `Mehrheit entscheidet` ist das oberste Prinzip in einer Demokratie. Wenn beim Bürgerentscheid die Mehrheit der Stimmen gegen die Wolfsgärten abgegeben sein wird – und wenn es nur mit einer Stimme Mehrheit sein sollte –, dann haben wir den Bürgerentscheid gewonnen und erwarten und fordern vom Gemeinderat, dass er dem nachkommt. Das Quorum ist dann irrelevant. Denn es definiert nicht Sieger und Gewinner, sondern lediglich die formale Frage, ob das Ergebnis unmittelbar in Kraft tritt oder ob es noch einer Bestätigung durch den Gemeinderat bedarf.“

Die zentralen inhaltlichen Positionen des Bürgerbegehrens seien unverändert: „Wir wollen, dass Heidelberg nach wie vor über ein vorbildliches Ankunftszentrum für Flüchtlinge verfügt. Wir halten den Standort Wolfsgärten für ungeeignet, um dies zu gewährleisten. Wir wollen eine Integration des Ankunftszentrums in den neu zu entwickelnden Standort Patrick-Henry-Village (PHV). Dabei sind wir uns durchaus bewusst, dass es beim Standort PHV unterschiedliche Planungsvarianten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen gibt, die abgewogen werden müssen. Wir wollen diese städtebauliche Herausforderung annehmen und zu einem Erfolg führen.“

Die Vertrauenspersonen kritisieren die parteipolitisch geprägte Gemeinderatsdebatte vom letzten Donnerstag. „Alle sollten jetzt gegenseitige Vorwürfe und Beschuldigungen unterlassen“, erklärte Wunder, denn es helfe in der Sache nicht weiter. Die Vertrauenspersonen werden alles dafür tun, dass die bevorstehende öffentliche Debatte zum Bürgerentscheid am 11. April rein sachlich geprägt ist und nicht parteipolitisch instrumentalisiert werde, egal von welcher Seite solche Versuche kommen sollten. Denn es gehe hier um eine Sachentscheidung und nicht um eine Entscheidung zwischen verschiedenen parteipolitischen Richtungen.

Bürgerbegehren gegen die Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge in Heidelberg an den Standort „Wolfsgärten“

Vertrauenspersonen:

Sigrid Zweygart-Pérez, Fehrentzstraße 10, 69115 Heidelberg
Dr. Dorothee Hildebrandt, Bahnhofstraße 47; 69115 Heidelberg
Dr. Edgar Wunder, Felix-Wankel-Straße 7, 68535 Edingen-Neckarhausen

 

22.12.2020 - 18:15