Stadt HD: „Notbremse“ mindestens bis Samstag, 1. Mai
27.4.2021 Nach den Zahlen des Landesgesundheitsamtes (LGA) könnte die Stadt Heidelberg am Dienstag, 27. April, zum fünften Mal in Folge den kritischen 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschreiten. Bis zur Aussetzung der sogenannten „Notbremse“ würde es aber dennoch bis Samstag, 1. Mai, dauern.
Grund ist das am vergangenen Freitag, 23. April, in Kraft getretene Bundesinfektionsschutzgesetz. Maßstab für inzidenzabhängige Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz – also sowohl für Lockerungsschritte als auch für weitere Verschärfungen – sind nämlich seither die veröffentlichten Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) – und nicht mehr die Daten des Landesgesundheitsamtes. Das hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, mitgeteilt. Die RKI-Daten werden allerdings immer erst am Tag nach den durch das LGA vorgelegten Zahlen aktualisiert. Insoweit entsteht schon dadurch ein Tag Verzug.
Eine Besonderheit gibt es zudem bezüglich der Zählweise der für die Aufhebung der Bundesnotbremse notwendigen Tage, an denen der Inzidenzwert die 100er-Grenze unterschritten haben muss: Unterschreitet in einem Land- oder Stadtkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen – also Montag bis Samstag – die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen der Bundesnotbremse außer Kraft, heißt es in § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden also nicht mitgezählt. Dadurch entsteht ein weiterer Tag Verzug.
Für die Stadt Heidelberg bedeutet das: Laut Veröffentlichung des RKI lag der Wert am Samstag, 24. April, mit 99,7 das erste Mal unter 100; am Montag, 26. April, mit 84,2, das zweite Mal (weil der Wert vom Sonntag, 25. April, nicht mitgezählt wird), und am Dienstag, 27. April, lag der Inzidenzwert mit 78,6 den dritten Werktag in Folge unter 100. Sollte die 100er-Grenze also auch am Mittwoch, 28. April, und am Donnerstag, 29. April, unterschritten werden, wären die fünf Werktage in Folge erreicht. Dies würde noch am selben Tag vom Gesundheitsamt auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Somit würde die Bundesnotbremse ab Samstag, 1. Mai (dem übernächsten Tag nach der Bekanntmachung), in Heidelberg wieder außer Kraft gesetzt.
Tritt dieser Fall ein, gelten wieder die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Das hieße konkret unter anderem: Die nächtliche Ausgangssperre würde aufgehoben. Für den Besuch von Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs wäre kein Schnelltest mehr notwendig, eine Terminvereinbarung wäre ausreichend. Private Treffen wären mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt).
Aktuelles unter: www.heidelberg.de/coronavirus