27.5.2017 Neben der Frage- auf die sich Herr Prof. Dr. Würzner zurückzieht -, ob die AfD formaljuristisch das Recht hatte, eine öffentlich als öffentlich angekündigte Veranstaltung unter der Hand in eine geschlossene umzuwidmen und die Stadt sich dagegen nicht wehren kann - diese Frage haben Juristen zu klären -, bleibt die politische Frage, ob es legitim ist, in öffentlichen Räumen, interessierte und weder erkennbar gewalttätige noch randalierende Bürger mittels Sicherheitsdienst nach undurchsichtigen Kriterien auszuschließen (zu den Ausgeschlossenen zählten u.a. Journalisten und Gemeinderäte).