AfA/SPD: Leiharbeit auch ein Thema in Heidelberg

AfA 2.4.2017:
Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auch Thema für über 1800 Beschäftigte in Heidelberg / AfA bewertet Gesetz als „ersten Schritt“
Über 1859 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter arbeiteten nach den letzten Zahlen von 2015 in Heidelberg. Eine Zahl, die sich seit der Lockerung der Regulierungen im Jahr 2003 von damals 673 Personen deutlich erhöht hat. Auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Heidelberg (AfA) informierte Michael Faißt von der IG Metall Kolleginnen und Kollegen über die kommenden Änderungen.

So wurde eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vereinbart, von der jedoch auf Basis von Tarifverträgen in beide Richtungen abgewichen werden kann. Kritisiert wurde hier vor allem die Verwässerung des Gesetzes in der Koalition mit der CDU, wonach auch in Zukunft die Verleihdauer an Personen und nicht an den entsprechenden Arbeitsplätzen festgemacht wird. Eine 
Neubesetzung des Arbeitsplatzes nach der vereinbarten Frist mit einer neuen Leiharbeitskraft bleibt bei dieser Regelung aber möglich. Eine Bindung der Höchstüberlassungsdauer an den Arbeitsplatz statt ans Personal scheiterte am Widerstand der CDU. 

Aus Sicht der AfA kann der daraus entstehende „Drehtüreffekt“ nicht Sinn und Zweck einer Höchstüberlassungsdauer sein. „Wir wollen, dass die Menschen langfristig in gute Beschäftigung kommen und nicht von Unternehmen zu Unternehmen geschickt werden, weil ihre alte Stelle nach 18 Monaten neu besetzt werden muss“, so Mark Fischer, Vorsitzender der AfA. Das Gesetz müsse deshalb an dieser Stelle dringend weiterentwickelt werden.Positiv aufgenommen wurde die gesetzlich vorgeschriebene Angleichung des Gehalts von Leiharbeitern nach neun Monaten Beschäftigungszeit im
Unternehmen. Oft werden aber auch in Zukunft Zuschläge, Gewinnbeteiligungen oder das Weihnachtsgeld im Portemonnaie der Leiharbeitenden fehlen. Von „Equal Pay“ kann auch mit der neuen Regelung keine Rede sein.

Auf Zustimmung trifft die Stärkung der Informationsrechte von Betriebsräten, insbesondere beim Thema Werkverträge. Bisher verweigerten manche Unternehmen ihren Betriebsräten genaue Informationen über die Gestaltung von Verträgen und Art des Einsatzes. Außerdem wurden teilweise gesetzliche Bestimmungen über die selbständige Ausführung außerhalb des üblichen
Betriebsablaufes unterlaufen, was zu sogenannten „Scheinwerkverträgen“ führte. Hier darf in Zukunft genau hingeschaut werden, ob bestehende Vereinbarungen in den Betrieben eingehalten werden. Auch die Arbeitsverträge von Leiharbeitskräften darf der Betriebsrat nun einsehen. Kritisiert wurde hier vor allem der hohe damit verbundene Arbeitsaufwand, der in größeren Unternehmen mit vielen Werksverträgen nur Stichproben bei der Überprüfung durch Betriebsräte zulässt. Hier hätten klarere Regeln für Abhilfe sorgen können.

In der an den Vortrag anschließenden Diskussion zwischen den anwesenden Betriebsräten, Gewerkschaftern, und Interessierten wurde deutlich, dass das Gesetz nur ein erster Schritt sein kann, um eine Verbesserung der Rechte von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu stärken. Insbesondere der starke Druck auf den Betroffenen, ihren Job behalten zu wollen und nicht ständigen Versetzungen unterworfen zu werden, macht ihre Organisation für die Rechte der Arbeitenden oft schwer. Klar wurde, dass die Probleme, die durch Leiharbeit auf dem Arbeitsmarkt verursacht werden, nicht durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen allein gelöst werden können. Mark Fischer erklärte: Beim Thema Leiharbeit ist ganz klar die Politik gefragt, den Trend zu immer mehr unsicherer und schlechter bezahlterBeschäftigung von Leiharbeitskräften bei gleicher Arbeit im Vergleich zur Stammbelegschaft zu stoppen. 

Eine Kernforderung muss hierbei die Wiedereinführung des Synchronisationsverbotes zwischen Arbeitsverträgen mit Leiharbeitsfirmen und der Entleihdauer beim anfordernden Unternehmen sein. Außerdem brauchen wir wirkliches Equal Pay ab dem ersten Tag.“Insgesamt bewertet die AfA Heidelberg die Reformen als ersten Schritt für die Verbesserung der Gesetzeslage, auf den noch viele weitere folgen müssen. Dafür will sich die Arbeitsgemeinschaft in der SPD weiter stark machen und setzt auf ein deutliches Signal bei den kommenden Bundestagswahlen.

02.04.2017 - 18:30