8.3.2021 Gastkommentar von Christina Kreckel-Arslan
Wie konnte das Baurechtsamt diesen ganz offensichtlich rechtswidrigen Neubau im geschützten Außenbereich nur genehmigen? Es handelte sich hier keineswegs um einen "Grenzfall, bei dem die baurechtlichen Regelungen individuell interpretiert werden müssten", sondern nicht einmal die ursprünglich geplanten Erweiterungen waren laut
Petitionsausschuss genehmigungsfähig. Zeigt sich Einsicht oder gar Reue seitens der Stadt? Fehlanzeige.