CDU: Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
24.4.2017 Seit Jahren haben verschiedene Städte in Deutschland den Versuch unternommen, ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen einzuführen und durchzusetzen. Auf Initiative der CDU-Stadtratsfraktionen aus Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen und Ulm hin hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) nun versichert, dass es eine solche Ermächtigungsgrundlage im Polizeigesetz bis spätestens April 2018 geben wird.
„Wir freuen uns, dass Innenminister Strobl unsere Initiative aufgegriffen hat. Die Städte müssen zumindest die Möglichkeit haben, auf problematische Entwicklungen angemessen und frühzeitig zu reagieren.“ begrüßte unser Fraktionsvorsitzender Dr. Jan Gradel die Nachricht aus Stuttgart. Die Kommunen sollen so in die Lage versetzt werden, im Bereich städtischer Brennpunkte zeitlich begrenzte Konsumverbote für mitgebrachten Alkohol zu erlassen („Rucksacksaufen“). Dadurch soll vermieden werden, dass es zu Störungen der Anwohner und Vandalismus im Bereich der Innenstädte kommt. Der Konsum in Kneipen, Bars und Tanzlokalen ist hiervon nicht betroffen. „Angesichts der Entwicklung der Kriminalitätsstatistik im Allgemeinen und der Heidelberger Brennpunkte im Besonderen ist ein solches zusätzliches Instrumentarium dringend erforderlich.“ ordnete Fraktionskollege Alexander Föhr die Nachricht in die aktuelle Debatte ein.