Offener Brief von Rektor Eitel: Antwort eines Stadtrates

18.7.2020 Arnulf Weiler-Lorentz

Sehr geehrter Herr Prof. Eitel,
besten Dank für Ihre ePost zum weiteren Planungsprozess Masterplan INF. Zu den von Ihnen aufgeführten Punkten, in denen Sie Kritik am Beschluss des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses üben, nehme ich gerne Stellung:

1. Sie schreiben, Sie können nicht mitgehen, "wenn der Standort INF insgesamt so hoch nachverdichtet werden soll, dass die Aufenthaltsqualität ... in erheblichen Maße gefährdet wird ...(Ansatz Höger)". Dieses Argument kann ich nicht verstehen. Der bestehende Bebauungsplan weist eine Geschossflächenzahl von 0,9 aus. Die Planungsgruppe Höger sieht eine GFZ von 1,8 für das Gebiet vor, die geringste Geschossflächenzahl aller Planungsentwürfe.

Dies will sie u.a. durch Rückbau von Parkhäusern erreichen. Die von Ihnen favorisierte Planungsgruppe Astoc sieht mit einer GFZ von 2,4 die höchste Verdichtung aller Planungsentwürfe vor. Können Sie mir diesen Widerspruch erklären?

2. Sie führen aus, ein Junktim zwischen Verringerung des Autoverkehrs und Nachverdichtung nehme dem Land jede Handlungsfähigkeit. Dies sehe ich nicht so. Die Universität, das Klinikum und die Institute müssen ganz dringend ihren Beitrag zur Verringerung des Autoverkehrs im Planungsgebiet leisten, wenn wir zu einem ökologisch vertretbaren Entwicklungskonzept kommen wollen. Wir haben vor einiger Zeit im Gemeinderat 27 Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation beraten. Nach meiner Information haben die Nutzer des Neuenheimer Feldes bisher keine der dort vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Ich erwarte, dass die Nutzer hier ihre Verantwortung wahrnehmen. Mittel- und langfristig wird ein Ausbau des Umweltverbundes im Verkehr zu einer erheblichen Verringerung des Autoverkehrs führen.

3. Unter den verschiedenen Varianten der Verkehrserschließung soll auch die verkehrstechnisch optimale Straßenbahnführung geprüft werden. Diese ist, wie Sie schreiben, bereits vor dem Verwaltungsgericht erörtert worden. Das Gericht hat allerdings das Ergebnis des Planfeststellungsverfahren nur aus formalen Gründen aufgehoben: zum einen erfordere eine Straßenbahnführung im Universitätsgebiet die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes, zum anderen seien die alternativen Varianten in der Streckenführung nicht in gleicher Planungstiefe bearbeitet worden. Diese Punkte sind heilbar. - Die Beeinträchtigung von Forschungseinrichtungen sind durch aufwendige technische Maßnahmen zur Verringerungen von Erschütterungen und elektromagnetischer Interferenz nach den vorliegenden Gutachten nicht zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen,
Arnulf Weiler-Lorentz

 

18.07.2020 - 17:30