Stadt HD: Corona-Pandemie: Begrenzung privater und öffentlicher Treffen auf maximal zehn Personen
Maskenpflicht weiter im Fußgängerbereich Altstadt, auf Bismarckplatz, Bahnhofsvorplatz und Märkten
19.10.2020 Die baden-württembergische Landesregierung hat aufgrund der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen mit dem Coronavirus die 3. Pandemiestufe ausgerufen.
Seit dem heutigen Montag, 19. Oktober 2020, dürfen sich bis auf Weiteres in Heidelberg und landesweit nur noch maximal zehn Personen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte. Das gilt sowohl für Ansammlungen im privaten als auch im öffentlichen Bereich.
Bei öffentlichen Veranstaltungen sind maximal 100 Personen zugelassen. In den weiterführenden und beruflichen Schulen müssen Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Stadt Heidelberg hat zudem bereits in der vergangenen Woche eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum eingeführt. Sie gilt unter anderem im Fußgängerbereich der Altstadt, auf dem Bismarckplatz, dem Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz) sowie auf Wochenmärkten. Die Regelung erfüllt alle Voraussetzungen der Landesvorgaben und hat deshalb weiterhin Bestand.